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Fort- & Weiterbildung

Fortbildung für Arzneimittelbeauftragte im Rettungsdienst

12.11.2025 09:00 - 16:15 (8 Std.)

Deutsches Rotes Kreuz
Bildungswerk Sachsen gGmbH
Bremer Str. 10d
01067 Dresden

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Die Änderung des §14 des Apothekengesetzes stellt Rettungsdienste den Krankenhäusern in Bezug auf die Vorhaltung und Versorgung mit Arzneimitteln gleich. Die macht die Benennung von sachkundigen Personen für den Umgang mit Arzneimitteln notwendig. Arzneimittelbeauftragte überwachen und dokumentieren die Beschaffung und Lagerung von Arzneimitteln in den Rettungswachen. Gleichzeitig fungieren Sie als Ansprechpartner für andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

  • Aktuelle Themen im Bereich Arzneimittel im Rettungsdienst

Getränke und Mittagessen

8 Unterrichtseinheiten

115,- € / 95,- € für Ausbildungspartner

über das Online-Portal oder per E-Mail an anmeldung@akademie.drksachsen.de