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Fort- & Weiterbildung

Fortbildung 'Freiheitsentziehende Maßnahmen und Trugschlüsse/ Rechtsirrtümer im Betreuungsrecht'

24.10.2024 09:00 - 14:15 (6 Std.)

Deutsches Rotes Kreuz
Bildungswerk Sachsen gGmbH
Bremer Str. 10d
01067 Dresden

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Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Führungskräfte im Gesundheitswesen

Freiheitsentziehende Maßnahmen im Gesundheitswesen

Ärzte und Pflegekräfte stehen immer wieder vor dem Problem, sturzgefährdete, nicht einwilligungsfähige Patienten vor einer krankheits- oder behinderungsbedingten Gefahr der erheblichen Gesundheitsschädigung oder Selbsttötung schützen zu müssen. Neben Medikamenten stellen Bettgitter und Fixierungen ein wirkungsvolles Mittel dar, um die Eigengefährdung der Betroffenen zu vermindern. Häufig besteht unter dem medizinischen Personal jedoch eine große Rechtsunsicherheit, was unter freiheitsentziehenden Maßnahmen zu verstehen ist, ob und wann überhaupt Freiheitsentzug getätigt werden darf und wann die Pflicht zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme besteht. Im Seminar wird den Teilnehmern Wissen darüber vermittelt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen freiheitsentziehende Maßnahmen geboten und zulässig sind.

Inhalte

  • Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Die Zulässigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen
  • Die Einwilligung des Betroffenen/Betreuers/Bevollmächtigten
  • Die richterliche Genehmigung

Trugschlüsse und Rechtsirrtümer im Betreuungsrecht

In der Praxis besteht Unsicherheit des medizinischen Personals in Bezug auf rechtliche Betreuungen. Es existieren unklare Vorstellungen über die Reichweite der Befugnisse von rechtlichen Betreuern und Bevollmächtigten. Es ist nicht bekannt, wann der Betreute selbst noch einwilligen darf oder muss. Es besteht Unsicherheit im Umgang mit Bevollmächtigten bei fehlender Compliance. Im Seminar wird anhand praktischer Beispiele dargelegt, welche Fehler im Betreuungsrecht häufig auftreten. Es werden die rechtlichen Anforderungen an die Einwilligung des Betreuten aufgezeigt. Es wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer in eine freiheitsentziehende Maßnahme einwilligen darf und wie bei fehlender Compliance eines Bevollmächtigten verfahren werden kann. Das Seminar schafft Rechtssicherheit im Betreuungsrecht.

Inhalte

  • Die Einwilligung des einwilligungsfähigen Betreuten/rechtlichen Betreuers
  • Entmündigungswirkung durch Einwilligungsvorbehalt
  • Besonderheiten bei die Einwilligung in Freiheitsentzug
  • Der Kontrollbetreuer

Getränke und Mittagessen

6 Unterrichtseinheiten

115,- € / 95,- € für Kooperationspartner

über das Online-Portal oder per E-Mail an anmeldung@akademie.drksachsen.de

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