Studieninstitut Aachen

Bestattung durch die Ordnungsbehörde nach dem Bestattungsgesetz NRW – Durchführung und Kostenerstattung

Veranstaltungsdetails

060526

Bestattung durch die Ordnungsbehörde nach dem Bestattungsgesetz NRW – Durchführung und Kostenerstattung

15.06.2026 09:00 Uhr

15.06.2026 16:00 Uhr

Studieninstitut Aachen
Leonhardstr. 23-27
52064 Aachen

Die Durchführung der sog. Ordnungsamtsbestattung ist rechtlich schwierig, wenn Verstorbene keine Angehörigen haben oder Bestattungspflichtige sich weigern, die Bestattung zu veranlassen. Diese Aufgabe berührt das Bestattungsgesetz NRW, das Verwaltungsvollstreckungs- und das Kostenrecht. Insbesondere die Aspekte der einstweiligen Nachlasssicherung in der Wohnung und die Geltendmachung von Kostenansprüchen werden adressatengerecht behandelt.

 

Die Mitarbeiter/innen sind in der Lage, die Aufgabe rechtssicher auszuführen.

 

Inhalt/Themen

- Betreten der Wohnung zur Bergung des Leichnams

- Maßnahmen der einstweiligen Nachlasssicherung

- Ermittlung Bestattungspflichtiger/Verantwortlicher

- Durchführung der Bestattung

- Flüchtlinge/Muslime

- Ersatzvornahme-Maßnahmen

- Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen

- Zivilrechtliche Ansprüche gegenüber Erben/Banken

- Rechtsprechungsübersicht

- Erfahrungsaustausch

Mitarbeiter/-innen der örtlichen Ordnungsbehörden, die Bestattungen durchführen

375,00 €

Herr Prof. Dr. Torsten F. Barthel, LL.M.