Studieninstitut Aachen

Rechtliche Aspekte beim NIS-2-Umsetzungsgesetz: „KRITIS und Auswirkungen auf die kommunalen Unternehmen

Veranstaltungsdetails

182525

Rechtliche Aspekte beim NIS-2-Umsetzungsgesetz: „KRITIS und Auswirkungen auf die kommunalen Unternehmen

16.09.2025 09:00 Uhr

16.09.2025 16:00 Uhr

digital

Das Inkrafttreten des NIS-2- Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz verändert das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG). Die neue EU-Richtlinie NIS-2 wird in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NISUmsuCG) bis Oktober 2024 in nationales Recht überführt. Dadurch und durch die ebenfalls neue EU-Richtlinie CER wird die bisherige KRITIS-Regulierung durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 erheblich erweitert. Daraus ergeben sich vielfältige Pflichten und Auswirkungen.

 

Die vorgenannten Gesetze gelten zwar nicht direkt für die öffentliche Verwaltung außerhalb der Bundesverwaltung. Allerdings gelten diese für bestimmte öffentliche Unternehmen – wie z.B. Stadtwerke, die Strom- und/ oder Wasserversorgung gewährleisten, Krankenhäuser und ÖPNV. Diese müssen z.T. ihre Struktur bzw. den Betriebsalltag ändern und hierbei Fristen und Meldevorgaben erfüllen.

 

 

Inhalt des Seminars ist ein erster Überblick über die die aktuelle und zukünftige KRITIS-Regulierung, die neben den Betreibern auch sogenannte „besonders wichtige“ Einrichtungen betrifft.

 

Als möglich Seminarthemen werden folgende Inhalte besprochen:

 

  1. Entwicklung von IT-Sicherheitsereignissen
  2. Einführung in das NIS-2-Umsetzungsgesetz
  3. Anwendungsbereich
  4. Sektoren
  5. Kritische Anlagen
  6. Pflichten
  7. Folgen bei Verstoß
  8. Handlungsempfehlungen
  9. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI anhand von Rechtsprechung
  10. Beispiele in den Kommunen

Wersolltedabeisein?

Personen in der Verwaltung, die zu Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) oder sogenannter „besonders wichtiger“ und „wichtiger“ Einrichtungen zählen und für das Gemeinwesen von zentraler Bedeutung sind.

 

Voraussetzungen

Grundlegende Kenntnisse zur Informationssicherheit sind hilfreich, wird aber nicht zwingend vorausgesetzt.

240,00 €

Ihre Referenten

Rechtsanwalt Jürgen Toppe, Coesfeld

Rechtsanwalt für IT- und Wirtschaftsrecht; langjähriger interner und externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutz-Auditor (TÜV); Compliance-Beauftragter

02541 / 8449021, anwalt@toppecoe.de

Dipl.-Ing. (TU) u. M.B.Eng. Harald Toppe, Braunschweig

Städt. Baudirektor; Langjähriger Leiter einer unteren Bauaufsichtsbehörde, heute Referent für baufach- und umwelttechnische Grundsatzfragestellungen; Lehrbeauftragter für öffentliches Baurecht an der Techn. Universität Braunschweig