Ständige Vertreterin der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Zuständig für die Prüfung und Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes (§ 12 und § 14 JuSchG)
Schwerpunkt: Jugendschutz bei Computer- und Videospielen
Homepage: www.usk.de
Link: https://usk.de/die-usk/grundlagen-und-struktur/staendige-vertreter