Online- Fachaustausch: Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft – was bedeutet das Gesetz für Kinder und Jugendliche?

Veranstaltungsdetails

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Online- Fachaustausch: Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft – was bedeutet das Gesetz für Kinder und Jugendliche?

Im April 2024 wurde das Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag verabschiedet. Zum 01.11.24 tritt das Gesetz nun in Kraft. In Zukunft soll es trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen möglich sein, Geschlechtseintrag und Vornamen allein auf Basis der Selbstauskunft zu ändern. Auch Kinder und Jugendliche sollen das Selbstbestimmungsgesetz nutzen können.

 

Mit Blick auf das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird diese Veranstaltung einen kurzen Überblick geben und auf folgende Fragen eingehen:

- Welche Veränderung sind mit dem Selbstbestimmungsgesetz konkret zu erwarten?

- Welche spezifischen Regelungen gibt es für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Kinder und Jugendliche?

- Welche ersten Erfahrungen wurden in der Umsetzung des Gesetzes bereits gesammelt?

- Und wie können trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Kinder und Jugendliche bei der Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens professionell begleitet werden?

 

Referent*in:

Kalle Hümpfner (keine Pronomen) leitet beim Bundesverband Trans* den gesellschaftspolitischen Bereich und begleitet in diesem Rahmen aktuelle Gesetzgebungsverfahren, die Rechte von trans* und nicht-binären Personen betreffen. Als Sachverständige*r sprach Kalle zum Selbstbestimmungsgesetz bereits im Innen- und Familienausschuss des Bundestags.

 

13.11.2024 09:30 Uhr

13.11.2024 11:00 Uhr

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe

50

Claudia Apfelbacher

Online

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen auf unserer Website.

02.10.2024