Online: Die Bestimmung der Örtlichen Zuständigkeit gem. § 86 SGB VIII/AV ZustJug

Veranstaltungsdetails

6803/24

Online: Die Bestimmung der Örtlichen Zuständigkeit gem. § 86 SGB VIII/AV ZustJug

Verbindliche Teilnahme der Fachkräfte der Jugendämter in Berlin an allen vier Tagen (SGB VIII+AV ZustJug), verbindliche Teilnahme der Fachkräfte der Jugendämter in Brandenburg am 1. Block (nur SGB VIII)

Die Bestimmung und Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit zu Beginn einer Hilfe und während des Hilfeverlaufs sind wichtige, aber nicht einfache Aufgaben der Fachkräfte der sozialen Dienste und der WJH. Um Hilfebedürftigen schnell die notwendige Hilfe zu gewähren, gilt es, sicher und kompetent den örtlich zuständigen Jugendhilfeträger (und für Berlin die interne Zuständigkeit) zu ermitteln.

Ziel des Seminars ist es, die §§ 86 ff. SGB VIII in ihrer Systematik besser zu verstehen, Anknüpfungsmerkmale sicherer zu erkennen, die aktuelle Rechtsprechung zu beachten und die internen Regelungen der AV ZustJug kompetenter zu nutzen.

Keine Zuständigkeitsklärungen gem. SGB IX!

Inhalte:

Teil I: §§ 86 ff. SGB VIII: für Fachkräfte der Jugendämter in Berlin und Brandenburg

  • Besonderheiten der Zuständigkeitsklärung und Klärung der Verantwortlichkeiten bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung.
  • Ausführliche Erläuterung der Systematik der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 86, 86 a–d und 87 SGB VIII mit diversen Beispielen mit Hinweisen auf mögliche Kostenerstattungen.
  • Definitionen von unbestimmten Rechtsbegriffen entsprechend der aktuellen Rechtsprechungen, zum Beispiel gewöhnlicher Aufenthalt vor und nach Beginn der Leistung und anderes.
  • Intensives Üben von Fallbeispielen mit genauer Fehleranalyse. Hinweise auf neueste Rechtsprechungen mit Auswirkungen auf die Praxis.

 

Teil 2: AV ZustJug: für Fachkräfte der Jugendämter in Berlin

  • Die Vorschriften der AV werden ausführlich besprochen und an Beispielen erläutert.
  • In Übungen werden die unterschiedlichen Regelungen im Vergleich zum § 86 ff. SGB VIII herausgearbeitet.
  • Die Teilnehmer/innen lernen anhand von Praxisbeispielen sicherer zwischen der Bestimmung des örtlichen Trägers nach den §§ 86 ff. SGB VIII und der internen Zuständigkeit nach der AVZustJug zu unterscheiden.

 

Benötigte Arbeitsmaterialien: SGB VIII und die aktuelle AV ZustJug.

20.11.2024 09:00 Uhr

28.11.2024 16:30 Uhr

Termine

VA.-NR.:TitelBeginnEndeOrt

6803/24

Online: Die Bestimmung der Örtlichen Zuständigkeit gem. § 86 SGB VIII

20.11.2024

21.11.2024

online

6803/24

Online: Die Bestimmung der Örtlichen Zuständigkeit gem. AV ZustJug

27.11.2024

28.11.2024

online

Fachkräfte der RSD, THFD, WJH und JBH der Jugendämter in Berlin (alle 4 Tage SGB VIII und AV ZustJug) und Fachkräfte der ASD, EGH/THFD, WJH der Jugendämter in Brandenburg (2 Tage SGB VIII).

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Julia Kleinke

Online

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen auf unserer Website.

09.10.2024