Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII – fachliche Anforderungen und die Umsetzung in der Praxis

Veranstaltungsdetails

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Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII – fachliche Anforderungen und die Umsetzung in der Praxis

Das Seminar richtet sich an Fachkräfte, die bereits über Erfahrung in der Feststellung und Zuordnung von seelischen Störungen und psychischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen im jugendamtlichen Kontext beziehungsweise in der Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe verfügen und mit diesen Schwerpunkten in der täglichen behördlichen Arbeit konfrontiert sind.

 

In diesem Zusammenhang wird ein vertiefter Blick auf die rechtlichen Grundlagen, die zurückliegenden und bevorstehenden Gesetzesreformen sowie die Anwendung selbiger in der pädagogischen und verwaltungsrechtlichen Praxis geworfen.Ein besonderer Schwerpunkt wird auf den Behinderungsbegriff des ICF, das reformierte SGB IX sowie analoge und erweiterte Teilaspekte der UN-Behindertenrechtskonvention gelegt.

Am praktischen Beispiel werden die ICF-CY und ICD-10 (11) als Grundlage der (künftigen) Arbeit in der Bedarfsermittlung und Zuordnung zum Personenkreis nach § 35a SGB VIII erprobt.

 

Das Verständnis und die sichere Anwendung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln zur Adressierung der individuellen Herausforderungen junger Menschen mit seelischer Behinderung in der Eingliederungshilfe sollen im gemeinsamen Erfahrungsaustausch reflektiert werden. Der Umgang mit psychologischer Diagnostik, die besondere Rolle des Jugendamtes in der Zuordnung zum Personenkreis nach § 35a SGB VIII sowie die Funktion/Aufgabe von Teilhabeinstrumenten in der übergeordneten Nutzung von Teilhabeplanung und Teilhabeplankonferenz werden zusammenfassend veranschaulicht, um den Rechten und Ansprüchen junger Menschen mit seelischen Herausforderungen begegnen und individuell passgerechte Hilfen anbieten zu können.

 

Übersicht der Inhalte:

  • rechtlicher Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII; analoge Anwendung gem. §§ 2, 99, 112, 113 SGB IX
  • Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit und Koordination der Rehabilitationsleistungen in Gesamt- und Teilhabeplanung (Teilhabeplankonferenz)
  • Behinderungsbegriff und Diagnostik nach ICF-CY
  • Interpretation und Verständnis medizinisch-psychologisch resp. neurologischer Gutachten und
  • Stellungnahmen im gegebenen Kontext der Arbeit der Eingliederungshilfe

22.10.2024 09:00 Uhr

22.10.2024 16:30 Uhr

Fachkräfte aus den ASD/RSD sowie den EGH/THFD und weitere Fachdienste der Jugendämter in Berlin und Brandenburg sowie freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe

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Joy Sobiech

Jagdschloss Glienicke

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen auf unserer Website.

10.09.2024