Lieferantenerklärungen - Bedeutung, Regeln, Konsequenzen
19.11.2024 09:00 Uhr
19.11.2024 17:00 Uhr
IHK Hochrhein-Bodensee
330 €
Nutzen
Der Warenexport aus der Europäischen Union kann in vielen Ländern zollfrei bzw. zollbegünstigt abgewickelt werden. Grundlage dafür sind sog. Präferenzabkommen mit diesen Ländern oder Ländergruppen, wonach Waren der EU in den Genuss von Zollpräferenzen kommen.
Sie lernen die Lieferantenerklärungen und die für die einzelnen Staaten vorgeschriebenen „Präferenznachweise“ und auch die Möglichkeiten für deren vereinfachte Ausstellung kennen. Die Kenntnis dieser Regeln ist sowohl für den Exporteur, der die entsprechenden Nachweise beim Export zu erstellen hat, als auch für den Vorlieferanten wichtig.
Bei der Ausstellung der Dokumente ist größtmögliche Sorgfalt erforderlich, denn die Zollämter können Lieferantenerklärungen überprüfen lassen und der Aussteller haftet.
Inhalte
• Überblick über die bestehenden Freihandelsabkommen der EU
• Der Begriff „Ursprungsware“
• Warenverkehr mit der Türkei
• Ausstellung von Präferenzpapieren (EUR1 oder auf Rechnung)
• Bedeutung von Lieferantenerklärungen/ermächtigte Ausführer
• Risiken bei fehlerhaften Präferenznachweisen und Lieferantenerklärungen
• Praktische Übungen
Exportleiter, Versandleiter und Sachbearbeiter aus dem Bereich Export und Import aus Industrie und Handel
Jeannette RoserTelefon: +49 7622 3907-262E-Mail: jeannette.roser@konstanz.ihk.de
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