Das Lehrgangskonzept "Blended-Learning" bietet eine Kombination aus selbstgesteuertem und tutoriell begleitetem Online-Lernen mit aktiven Präsenzunterrichten zur Vertiefung und Festigung des Lernstoffes.
Von den Teilnehmern wird eine hohe Selbstlernmotivation und Medienkompetenz vorausgesetzt. Wir empfehlen vor der Entscheidung ein ausführliches Beratungsgespräch.
Sie bereiten sich in drei Semestern auf die IHK-Prüfung zum/zur Geprüften Medienfachwirt/-in vor. Sie erlernen umfassendes Experten- und Führungswissen für die Medienbranche.
Inhalte:
Teil A: Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Teil B: Handlungsspezifische Qualifikationen
I. Handlungsbereich Medienproduktion
- Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
- Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte Printmedien / Digitalmedien
- Printmedienkalkulation und Produktionsplanungssysteme / Digitalmedienkalkulation und Produktionsplanungssysteme
II. Handlungsbereich Führung und Organisation
- Personalmanagement
- Vertriebs- und Geschäftsprozesse
- Kostenmanagement
Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet ist, oder
2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis, oder
3. eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis
nachweist.
Den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" kann nur ablegen, wer nachweist, dass er oder sie den Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" abgelegt hat. Die Zulassung zur Prüfung darf nicht älter als fünf Jahre vor dem Beginn der Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" erfolgt sein.
Der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (AEVO) ist vor Beginn des letzten Prüfungsteils vorzulegen.