Unterrichtung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO

Veranstaltungsdetails

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO

05.08.2024 09:00 Uhr

09.08.2024 17:00 Uhr

IHK Hochrhein-Bodensee

425 €

Unterrichtungsgebühr 425,00 Euro, zuzügl. 50,00 Euro für Seminarunterlagen. Bitte beachten Sie: Diese Maßnahme kann nicht über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsagentur über alternative Fördermöglichkeiten.

Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Abs.1 der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen, müssen sich diesem Unterrichtungsverfahren unterziehen.

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Verfahrensrecht
  • Umgang mit Verteidigungswaffen
  • Umgang mit Menschen insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Erfolgskontrolle durch schriftliche und mündliche Verständnisfragen.

Zulassungsvoraussetzungen
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Es wird mindestens das Sprachniveau B1 gefordert und muss im Zweifel nachgewiesen werden. 


Hinweise zur Sachkundeprüfung:
Die Teilnahme an der Unterrichtung ist auch für eine Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung von Vorteil. Darüber hinaus wird jedoch eine zusätzliche eigenständige Vorbereitung mit Hilfe entsprechender Fachliteratur dringend empfohlen.

Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Abs. 1 der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen.

Zu den speziellen Datenschutzinformationen für die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe gelangen Sie hier .

Teilnahmebescheinigung

Claudia Kouki
Telefon: 07531 2860-133
E-Mail: claudia.kouki@konstanz.ihk.de

04.08.2024

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