Gaststättenunterrichtung Konstanz

Veranstaltungsdetails

Gaststättenunterrichtung Konstanz

11.09.2024 14:30 Uhr

11.09.2024 17:30 Uhr

IHK Hochrhein-Bodensee

90 €

gemäß aktuellem Gebührentarif. Die Unterrichtungsgebühr in Höhe von 90,00 € ist bar oder mit EC-Karte am Tag der Unterrichtung (ab 13:30 Uhr) zu bezahlen. Personalausweis nicht vergessen! Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Anmeldeformulars: wenn Sie ankreuzen "ich verstehe so gut Deutsch, dass ich einem Fachvortrag in deutscher Sprache folgen kann" und sich dann herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, gelten Sie als nicht unterrichtet!

Der Gewerbetreibende, der eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen will, kommt täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Er muss wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind, wie die notwendigen Hygieneregeln lauten. Eine falsche Behandlung von Lebensmitteln, das Nichtbeachten der Hygienevorschriften beeinträchtigt die Qualität der Speisen und Getränke und wird die Gäste nicht für den Betrieb gewinnen können. Die Unterrichtung im Gaststättengewerbe soll sicherstellen, dass der Teilnehmer mit den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften im Lebensmittelrecht als vertraut gelten kann. Werden die Vorschriften nicht beachtet, können Bußgelder fällig werden. Auch der Entzug der Erlaubnis ist möglich. Wer die lebensmittelrechtlichen Vorschriften befolgt, muss bei Kontrollen durch Überwachungsämter keine Beanstandungen und Bußgelder befürchten.

Warum?
Nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 Gaststättengesetz wird die Gaststättenerlaubnis nur dann erteilt, wenn der Antragsteller anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweist, dass er über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann. Hierunter sind die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zu verstehen, die den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, Täuschung und Irreführung bezwecken. Eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen kommen noch hinzu.
Wer?
Grundsätzlich muss derjenige, der die Gaststätte betreiben will, den Unterrichtungsnachweis erbringen.

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Anmeldeformulars: 

Wenn Sie ankreuzen "Ich verstehe so gut Deutsch, dass ich einem Fachvortrag in deutscher Sprache folgen kann" und sich dann herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, gelten Sie als nicht unterrichtet.

In diesem Fall ist - in vorheriger Absprache mit der IHK Hochrhein-Bodensee - die Zuziehung eines Dolmetschers (Einzelunterrichtung) notwendig. Die Mehrkosten trägt der Antragsteller.

 

Konstanz Servicecenter
Telefon: 07531 2860 100
E-Mail: info@konstanz.ihk.de

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