Hinweisgeberschutzgesetz
17.09.2024 10:00 Uhr
26.09.2024 11:00 Uhr
Web-Veranstaltung
290 €
Di. 17.09.2024 10:00 – 11:00 Uhr
Di. 24.09.2024 10:00 – 11:00 Uhr
Do. 26.09.2024 10:00 – 11:00 Uhr
Planen Sie in Ihrem Unternehmen ein Hinweisgebersystem intern einzurichten? Dann sind Sie
in diesem IHK-Online-Sprint genau richtig. Ab Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit
mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen
internen Meldekanal einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf
Regelverstöße vertraulich weiterzugeben bei gleichzeitigem Schutz der Hinweisgebenden
Personen. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-
Richtlinie. Der IHK-Online-Sprint umfasst drei Termine à 60 Minuten und erfüllt die Anforderung
nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz.
Modul 1: Gesetzlicher Rahmen & Rechtspflichten aus dem HinschG (60 Minuten)
Modul 2: Hinweisgebersystem im Compliance Management (60 Minuten)
Modul 3: Praktisches Hinweisgebermanagement (60 Minuten)
Die Zielgruppe sind Mitarbeitende, die in ihren Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten und betreuen, unabhängig von vorhandenen Vorerfahrungen, sowie Führungskräfte, Compliance- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche und Interne Revision, um eine ganzheitliche Sensibilisierung und erfolgreiche Implementierung sicherzustellen.
Michaela RennhakTelefon: 07531 2860-134E-Mail: michaela.rennhak@konstanz.ihk.de
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