Unterrichtung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO
23.09.2024 09:00 Uhr
27.09.2024 17:00 Uhr
IHK Hochrhein-Bodensee
425 €
Unterrichtungsgebühr 425,00 Euro, zuzügl. 50,00 Euro für Seminarunterlagen. Bitte beachten Sie: Diese Maßnahme kann nicht über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsagentur über alternative Fördermöglichkeiten.
Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Abs.1 der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen, müssen sich diesem Unterrichtungsverfahren unterziehen.
Erfolgskontrolle durch schriftliche und mündliche Verständnisfragen.
ZulassungsvoraussetzungenDie Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Es wird mindestens das Sprachniveau B1 gefordert und muss im Zweifel nachgewiesen werden.
Hinweise zur Sachkundeprüfung:Die Teilnahme an der Unterrichtung ist auch für eine Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung von Vorteil. Darüber hinaus wird jedoch eine zusätzliche eigenständige Vorbereitung mit Hilfe entsprechender Fachliteratur dringend empfohlen.
Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Abs. 1 der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen.
Zu den speziellen Datenschutzinformationen für die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe gelangen Sie hier .
Teilnahmebescheinigung
Claudia KoukiTelefon: 07531 2860-133E-Mail: claudia.kouki@konstanz.ihk.de
22.09.2024
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