Nebenkostenabrechnung in der Mietverwaltung - Berechnung und Umlage der Betriebskosten

Veranstaltungsdetails

Nebenkostenabrechnung in der Mietverwaltung - Berechnung und Umlage der Betriebskosten

23.10.2024 09:00 Uhr

23.10.2024 16:15 Uhr

IHK-Forum

295 €

von 09:00 Uhr bis 16:15 Uhr

Die Betriebskosten bzw. Nebenkosten, machen in der Abrechnung und Verwaltung von Immobilien häufig mehr Mühe und Ärger als die eigentliche Miete. Welche Kosten gehören dazu? Wie werden sie aufgeteilt und umgelegt? In diesem Seminar lernen Sie in kompakter Form, wie Sie eine Betriebskostenabrechnung prüffähig und nachvollziehbar erstellen können. Sie erfahren, was bei der Umlage der Kosten berücksichtigt werden muss und ermitteln und berechnen an Hand von Beispielen die Betriebs- und Nebenkosten einer Immobilie.

 

Die Inhalte des Seminars richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben an die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler (§ 34c Abs. 2a GewO und § 15b MaBV) und erfüllen die Anforderungen an die Qualität einer Weiterbildungsmaßnahme. Eine Teilnahmebescheinigung, die die Zeitstunden des Seminars zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht dokumentiert, wird nur bei einer Anwesenheit von 100 % ausgestellt.

 

Aus dem Inhalt:

• Bewirtschaftungskosten und Betriebskosten

• Abrechnung

• Umlage der Betriebskosten

• Verjährung

• Erhebung der Betriebskostenvorauszahlung

• Heizkosten

• Umlageschlüssel (§ 556a BGB)

 

Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.

 

Umfang: 6 Zeitstunden/ 8 Unterrichtsstunden

 

 

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet Unterrichtsmaterialien ausschließlich Verpflegung und Getränke.

 

Eine Förderung über einen Bildungsscheck ist möglich. Weitere Informationen sowie Beratungsstellen finden Sie unter www.weiterbildungsberatung.nrw.de. Wenn Sie beabsichtigen, eine Förderung zu beantragen, vermerken Sie dieses bitte auf der Anmeldung. Das Original des Bildungsschecks reichen Sie uns bitte für die Rechnungsstellung bis spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn ein.

 

Hinweis: Bei entsprechender behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorgabe, können Veranstaltungen statt als Präsenzveranstaltung im Wege der elektronischen Kommunikation (Webinar, Videokonferenz) durchgeführt werden. Der bloße Wechsel der Dozenten, die Durchführung auf elektronischem Weg, Verschiebungen im Ablaufplan und Wechsel des Veranstaltungsortes berechtigen den Anmelder weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Immobilienverwalter, Mitarbeiter von Immobilienverwaltungen, die die Abrechnung der Nebenkosten übernehmen wollen. Immobilienmakler, Bank- und Versicherungskaufleute.

Marie Szekely
Telefon: 0211 17243-32
E-Mail: marie.Szekely@duesseldorf.ihk.de

19.10.2024

19214