Ausbildung der Ausbilder - Speziell für Fachwirte und Fachkaufleute

Veranstaltungsdetails

Ausbildung der Ausbilder - Speziell für Fachwirte und Fachkaufleute

05.11.2024 17:00 Uhr

20.02.2025 20:15 Uhr

Industrie- und Handelskammer
Chemnitz
Regionalkammer Plauen

340 €

inkl. Lehrmaterialien zzgl. Prüfungsgebühr lt. Gültiger Gebührenordnung

jeweils Dienstag oder Mittwoch 17:00 - 20:15 Uhr

 

Die Ausbildereignungsprüfung (AEVO), häufig als "Ausbilderschein" bekannt, ist bundesweit die einzige anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Denn: Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.

In den Unternehmen tragen Ausbilder eine erhebliche Verantwortung, da sie die Auszubildenden bis zu ihrem erfolgreichen Berufsabschluss begleiten. Der Lehrgang zur Ausbildereignung bereitet künftige Ausbilder gezielt auf diese anspruchsvolle Aufgabe vor. Am Ende des Kurses legen sie die entsprechende Prüfung vor der IHK ab.

Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz (§§ 29 f. BBiG) fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder/-innen überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.

Inhalt

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen



Zulassungsvoraussetzungen

Fachwirte und Fachkaufleute, die von der schriftlichen Ausbildereignungsprüfung lt. Prüfungsordnung befreit werden und nur die mündliche Prüfung ablegen

Fachwirte und Fachkaufleute*, die von der schriftlichen Ausbildereignungsprüfung lt. Prüfungsordnung befreit werden und nur die mündliche Prüfung ablegen müssen.

* Die Prüfung zum(r) Fachwirt(in)/ Fachkaufmann(frau) darf zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung nicht länger als 10 Jahre zurück liegen.

Bitte melden Sie sich zur Prüfung separat an.

Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über diesen Link .

Beatrice Hopp-Czarski
Telefon: +493741 214-3411
E-Mail: beatrice.hopp-czarski@chemnitz.ihk.de

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