Unterrichtung im Bewachungsgewerbe- Personal
02.09.2024
06.09.2024
IHK ChemnitzChemnitzRegionalkammer Zwickau
400 €
laut, zum Lehrgangszeitpunkt, gültiger Gebührenordnung, inkl. Registereintragung
Seit 1996 müssen Beschäftigte eines Bewachungsunternehmens einen Unterrichtungsnachweis erbringen, bevor sie mit Bewachungsaufgaben betraut werden dürfen. Die Unterrichtung umfasst für das Personal 40 Unterrichtsstunden und beinhaltet folgende Themen:
Ihr Verständnis über Themengebiete wird durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft.
Zulassungsvoraussetzungen:
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass jeder Teilnehmer über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss, erfahrungsgemäß mind. auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Unterrichtsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
Zur Identifikation bitten wir Sie, zu Lehrgangsbeginn einen Lichtbildausweis vorzulegen.
Bewachungspersonal, Mitarbeiter für die Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34 a Abs. 1 Satz 4 GewO
Rigo WünschTelefon: +49 375 814-2413E-Mail: rigo.wuensch@chemnitz.ihk.de
01.09.2024
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