Geprüfte(r) Industriemeister(in) Textilwirtschaft

Veranstaltungsdetails

Geprüfte(r) Industriemeister(in) Textilwirtschaft

12.04.2024 15:00 Uhr

07.11.2026 20:00 Uhr

Industrie- und Handelskammer
Chemnitz
Regionalkammer Plauen

8750 €

bei 8 Teilnehmern: 8.750,00 €
bei 9 Teilnehmern: 8.050,00 €
bei 10 Teilnehmern: 7.450,00 €
bei 11 Teilnehmern: 7.000,00 €
(zzgl. Lernmittel und Prüfungsgebühr lt. gültiger Gebührenordnung, bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ist ein Preisangebot für Kleingruppen möglich)

Ein Einstieg ist noch bis 10.05.2024 möglich.
Freitag 15:00 - 20:00 Uhr und Samstag 08:00 - 13:00 Uhr
06.10.2023 - 09.05.2026

Kurzbeschreibung
Der Industriemeister ist eine berufserfahrene technische Führungskraft mit erweiterten und vertieften Kenntnissen der betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge.

Ihm als Mittler zwischen Betriebsleitung und seinen Mitarbeitern obliegt neben Ablauf der Produktion auch die Qualität der Produkte.

Als betrieblicher Vorgesetzter hat er besondere Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung.

Der Industriemeister verfügt über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, um bei der Planung und Einrichtung der Betriebsmittel mitzuwirken, deren einwandfreie Funktion zu überwachen und für die Instandhaltung zu sorgen.

Zu seinen Aufgaben gehört es auch, die Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung einzusetzen sowie deren Einarbeitung und Anleitung zu sichern.
Er überwacht außerdem die Kostenentwicklung und den Materialfluss in Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten.
Nicht zuletzt sorgt er für die berufliche Bildung seiner Mitarbeiter und ist selbst als Ausbilder tätig.

Inhalt

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich "Technik"
    • Betriebstechnik
    • Fertigungstechnik
  • Handlungsbereich "Organisation"
    • Betriebskosten
    • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Prozessoptimierung
    • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsbereich "Führung und Personal"
    • Personalführung
    • Personalentwicklung
    • Qualitätsmanagement

Bei den handlungsspezifischen Qualifikationen sind als Vertiefungsrichtungen die Produktionsbereiche Textiltechnik oder Textilveredlung wählbar.

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist nicht im Lehrgang enthalten. Die Aneignung dieser Qualifikationen soll in der Regel vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Die Teilnehmer und Dozenten dieses Lehrgangs bilden ergänzend zum Präsenzunterricht eine virtuelle Lerngruppe (Community). Sie haben dazu während des gesamten Lehrgangs Zugang zur IHK.Online-Akademie im Internet. Dort tauschen sie per E-Mail, Forum oder Dokumentenordner Nachrichten, Dokumente und andere den Lehrgang betreffende Informationen aus. Die Nutzung der IHK.Online-Akademie ist an jedem PC mit Internetzugang möglich und für Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich. Das Drucken von Dokumenten durch den Teilnehmer kann erforderlich sein.



Zulassungsvoraussetzungen

(1)

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

 

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Berufen der Textilwirtschaft zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2)

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

 

  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3)

Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft haben.

(4)

Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Annett Weller
Telefon: +49 3741 214-3401
E-Mail: annett.weller@chemnitz.ihk.de

12.04.2024

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Anmeldezeitraum überschritten