Unterrichtung im Bewachungsgewerbe - Personal

Veranstaltungsdetails

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe - Personal

12.08.2024 08:00 Uhr

16.08.2024 15:00 Uhr

Industrie- und Handelskammer
Chemnitz

400 €

lt. gültiger Gebührenordnung, inkl. Registereintragung

Montag bis Freitag 08:00 - 15:00 Uhr



Inhalt

Seit 1996 müssen Beschäftigte eines Bewachungsunternehmens einen Unterrichtungsnachweis erbringen, bevor sie mit Bewachungsaufgaben betraut werden dürfen. Die Unterrichtung umfasst für das Personal 40 Unterrichtsstunden und beinhaltet folgende Themen:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift "Wach- und Sicherheitsdienste"
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituation und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • Grundzüge der Sicherheit

Ihr Verständnis über Themengebiete wird durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft.

Zulassungsvoraussetzungen:Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass jeder Teilnehmer über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss, erfahrungsgemäß mind. auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Unterrichtsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.

Zur Identifikation bitten wir Sie, zu Lehrgangsbetinn ein Lichtbildausweis vorzulegen.

Wichtiger Hinweis!

Sollen die Tätigkeiten

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichen Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
  • Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
  • Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des AsylG, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des AsylG oder anderen Immobilien und einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtigen dienen, in leitender Funktion
  • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

ausgeübt werden, muss eine Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe abgelegt werden.

Bewachungspersonal, Mitarbeiter für die Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34 a Abs. 1 Satz 4 GewO

Antje Seltmann
Telefon: +49 371 6900-1451
E-Mail: antje.seltmann@chemnitz.ihk.de

31.07.2024

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