Neuordnung des Ausbildungsberufs Industriekaufmann/-frau
13.06.2024 10:00 Uhr
13.06.2024 11:00 Uhr
Webinar
kostenfrei
Die Neuordnung des Ausbildungsberufs „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen. Der novellierte Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Im Rahmen des Webinars informieren wir über die wichtigsten Änderungen.
Was ist neu?
Neue Standardberufsbildpositionen
Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen werden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Diese sind wie nachfolgend aufgeführt während der gesamten Ausbildungszeit integrativ zu vermitteln:
Über diese Positionen hinaus formuliert der Beruf spezifische Inhalte zu den Themen
Die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet (Dauer: 6 Monate) ist weiterhin vorgesehen.
Gestreckte Abschlussprüfung
Neu eingeführt wird die „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte:
Wichtig: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betriebliche und schulisch) darauf vorbereitet werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.
Weitere Informationen können Sie der veröffentlichten Verordnung im Bundesgesetzblatt vom 15. März 2024 entnehmen.
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
Die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der IHK Chemnitz, welche direkt als PDF-Datei unter www.ihk.de/chemnitz/agb abgerufen werden können, sind Bestandteil des Vertrages.
Datenschutzhinweis
Die IHK Chemnitz, Straße der Nationen 25, 09111 Chemnitz, Telefon: 0371-6900-0, E-Mail: chemnitz@chemnitz.ihk.de ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts.
Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten bildet die Erfüllung dieses Vertrages, dessen Vertragspartei die betreffende Person ist sowie der Bewertung des Vertrages oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgt (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO). Der Zugang zum Webinar erfordert zur Identifizierung des Vertragspartners die Angabe des Vor- und Nachnamens, welcher während des Webinars für alle Teilnehmer sichtbar ist. Bei der Nutzung der Chatfunktion wird neben dem Namen der Inhalt allen Teilnehmern angezeigt.
Die eingesetzte Software ermöglicht die audiovisuelle Darstellung der Teilnehmer während des Webinars. Jeder Teilnehmer kann individuell über die Einstellungen an seinem Endgerät festlegen, inwiefern er hiervon (keinen) Gebrauch macht. Das Webinar wird durch die IHK Chemnitz nicht aufgezeichnet. Den Teilnehmern ist es untersagt, das Webinar eigenständig (auch nicht auszugsweise) aufzuzeichnen oder Bilder bzw. Screenshots hiervon anzufertigen. Der Chatverlauf wird nach Abschluss des Webinars gelöscht.
Weitere datenschutzrechtliche Informationspflichten der IHK Chemnitz finden Sie unter www.ihk.de/chemnitz/datenschutz .
Claudia LiebeTelefon: +49 3731 79865-5200E-Mail: claudia.liebe@chemnitz.ihk.de
12.06.2024
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Anmeldezeitraum überschritten