Unterrichtung im Bewachungsgewerbe - Personal
09.12.2024 08:30 Uhr
13.12.2024 15:30 Uhr
Industrie- und HandelskammerChemnitzRegionalkammer Plauen
400 €
Gebühr lt. gültiger Gebührenordnung inkl. Lehrmaterial und Registereintragung
jeweils 08:30 - 15:30 Uhr
KurzbeschreibungWer Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht dazu eine Erlaubnis. Der Bewachungsunternehmer muss die Unterrichtung über die rechtlichen Vorschriften nachweisen. Auch das Bewachungspersonal muss sich einer Unterrichtung unterziehen.Inhalt
Seit dem 1. April 1996 muss der Bewachungsunternehmer die Unterrichtung über die rechtlichen Vorschriften nachweisen. Auch das Bewachungspersonal muss sich einer Unterrichtung unterziehen. Die Unterrichtung umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
Ihr Verständnis über Themengebiete wird durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft.
Zulassungsvoraussetzungen:
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass jeder Teilnehmer über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss, erfahrungsgemäß mind. auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Unterrichtsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
Zur Identifikation bitten wir Sie, zu Lehrgangsbeginn einen Lichtbildausweis vorzulegen.
Bewachungspersonal
Annett WellerTelefon: +49 3741 214-3401E-Mail: annett.weller@chemnitz.ihk.de
09.12.2024
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