Unterrichtung im Bewachungsgewerbe - Personal
09.12.2024 08:30 Uhr
13.12.2024 15:30 Uhr
Industrie- und HandelskammerChemnitzRegionalkammer Plauen
400 €
Gebühr lt. gültiger Gebührenordnung inkl. Lehrmaterial und Registereintragung
jeweils 08:30 - 15:30 Uhr
KurzbeschreibungWer Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht dazu eine Erlaubnis. Der Bewachungsunternehmer muss die Unterrichtung über die rechtlichen Vorschriften nachweisen. Auch das Bewachungspersonal muss sich einer Unterrichtung unterziehen.Inhalt
Wer Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht dazu eine Erlaubnis.
Seit dem 1. April 1996 muss der Bewachungsunternehmer die Unterrichtung über die rechtlichen Vorschriften nachweisen. Auch das Bewachungspersonal muss sich einer Unterrichtung unterziehen. Die Unterrichtung umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
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Bewachungspersonal
Annett WellerTelefon: +49 3741 214-3401E-Mail: annett.weller@chemnitz.ihk.de
09.12.2024
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