Unterrichtung im Bewachungsgewerbe - Personal
21.10.2024 08:00 Uhr
25.10.2024 15:00 Uhr
Industrie- und HandelskammerChemnitz
400 €
lt. gültiger Gebührenordnung, inkl. Registereintragung
Montag bis Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
Inhalt
Seit 1996 müssen Beschäftigte eines Bewachungsunternehmens einen Unterrichtungsnachweis erbringen, bevor sie mit Bewachungsaufgaben betraut werden dürfen. Die Unterrichtung umfasst für das Personal 40 Unterrichtsstunden und beinhaltet folgende Themen:
Ihr Verständnis über Themengebiete wird durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft.
Zulassungsvoraussetzungen:Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass jeder Teilnehmer über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss, erfahrungsgemäß mind. auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Unterrichtsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
Zur Identifikation bitten wir Sie, zu Lehrgangsbetinn ein Lichtbildausweis vorzulegen.
Wichtiger Hinweis!
Sollen die Tätigkeiten
ausgeübt werden, muss eine Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe abgelegt werden.
Bewachungspersonal, Mitarbeiter für die Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34 a Abs. 1 Satz 4 GewO
Antje SeltmannTelefon: +49 371 6900-1451E-Mail: antje.seltmann@chemnitz.ihk.de
09.10.2024
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