Unterrichtung im Bewachungsgewerbe- Personal

Veranstaltungsdetails

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe- Personal

02.09.2024

06.09.2024

Industrie- und Handelskammer
Chemnitz
Regionalkammer Zwickau

400 €

laut, zum Lehrgangszeitpunkt, gültiger Gebührenordnung, inkl. Registereintragung

 

Seit 1996 müssen Beschäftigte eines Bewachungsunternehmens einen Unterrichtungsnachweis erbringen, bevor sie mit Bewachungsaufgaben betraut werden dürfen. Die Unterrichtung umfasst für das Personal 40 Unterrichtsstunden und beinhaltet folgende Themen:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift "Wach- und Sicherheitsdienste"
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituation und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • Grundzüge der Sicherheit

Ihr Verständnis über Themengebiete wird durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft.

Zulassungsvoraussetzungen:

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass jeder Teilnehmer über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss, erfahrungsgemäß mind. auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Unterrichtsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.

Zur Identifikation bitten wir Sie, zu Lehrgangsbeginn einen Lichtbildausweis vorzulegen.

Bewachungspersonal, Mitarbeiter für die Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34 a Abs. 1 Satz 4 GewO

Rigo Wünsch
Telefon: +49 375 814-2413
E-Mail: rigo.wuensch@chemnitz.ihk.de

01.09.2024

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