Informationsveranstaltung: Geprüfte(r) Wirtschaftsfachwirt(in)

Veranstaltungsdetails

Informationsveranstaltung: Geprüfte(r) Wirtschaftsfachwirt(in)

10.06.2024 17:00 Uhr

10.06.2024 19:00 Uhr

Industrie- und Handelskammer
Chemnitz
Regionalkammer Plauen

0 €

17:00 - 19:00 Uhr

Kurzbeschreibung
Wir laden Sie recht herzlich ein.

Informieren Sie sich aktuell über die Weiterbildung zum "Geprüfte(r) Wirtschaftsfachwirt(in)" sowie Ihre Fördermöglichkeit über das "Aufstiegs-BAföG". Sie erfahren mehr über die Zulassungsvoraussetzungen, die Qualifikationsinhalte, den Prüfungsablauf sowie die Organisation des Vorbereitungslehrganges.


Inhalt

1.

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

 

 

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung

2.

Handlungsspezifische Qualifikationen

 

 

  • Betriebliches Management
  • Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
  • Logistik
  • Personalwirtschaft
  • Marketing und Vertrieb
  • Führung und Zusammenarbeit

 

Zulassungsvoraussetzungen

(1)

Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

 

1.

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen  kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf

 

 

oder

 

2.

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis

 

 

oder

 

3.

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis

 

 

oder

 

4.

eine mindestens dreijährige Berufspraxis.

(2)

Zur Prüfung der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

 

1.

die abgelegte Prüfung der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und

 

2.

mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.

(3)

Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin haben.

(4)

Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Sie sind Mitarbeiter im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich, besitzen einen kaufmännischen oder verwaltenden Berufsabschluss und verfügen über einschlägige Berufserfahrung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich.

Beatrice Hopp-Czarski
Telefon: +493741 214-3411
E-Mail: beatrice.hopp-czarski@chemnitz.ihk.de

10.06.2024

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