Geprüfte(r) Industriemeister(in) Metall inkl. Ausbildung der Ausbilder

Veranstaltungsdetails

Geprüfte(r) Industriemeister(in) Metall inkl. Ausbildung der Ausbilder

01.01.2030

01.01.2030

0 €

bei 10 Teilnehmern 6300,00 €
bei 11 Teilnehmern 6050,00 €
bei 12 Teilnehmern 5500,00 €
bei 13 Teilnehmern 5230,00 €
bei 14 Teilnehmern 4800,00 €
ab 15 Teilnehmer 4500,00 €
Prüfungsgebühr: 720,00 €

Kurzbeschreibung
Der Industriemeister Metall ist einer der beliebtesten Fachrichtungen unter den Meisterfortbildungen. Die Branche ist groß und die Unternehmen suchen gut qualifizierte Führungskräfte - auch in unserer Region.
Teilnehmen können engagierte Mitarbeiter, die sich zukünftig als Industriemeister Metall bewähren möchten. Industriemeister verbinden optimal ihre umfangreichen technischen Erfahrungen mit dem im Kurs erworbenen Wissen sowie Führungskompetenzen. Sie sind überwiegend im Produktionsbereich eingesetzt.

Der Kurs ab 9. August 2022 wird in Vollzeit durchgeführt und beinhaltet auch den berufs- und arbeitspädagogischen Teil.

Das Bundesland Sachsen zahlt erfolgreichen Meister-Absolventen einen Bonus von 1.000 Euro. Dadurch soll ein zusätzlicher Anreiz zur beruflichen Weiterbildung geschaffen werden.

Weiterbildung ist steuerlich meist absetzbar, informieren Sie sich.
Finanzieren Sie den Kurs mit dem Aufstiegs-BaföG und profitieren Sie von den verbesserten Förderkonditionen ab 1. August 2020. Sie können 50 % Zuschuss und 50 % Darlehen erhalten. Bei bestandener IHK-Prüfung werden 50 % des Darlehensbetrages erlassen also insgesamt maximal 75 % Förderung.


Inhalt



Zulassungsvoraussetzungen

###Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
##eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
##eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
##eine mindestens vierjährige Berufspraxis

###Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
##das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
##in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Metall haben.

Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

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