Vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung oder AEO?

Veranstaltungsdetails

Vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung oder AEO?

07.11.2024 09:15 Uhr

07.11.2024 16:15 Uhr

Industrie- und Handelskammer
Chemnitz
Regionalkammer Plauen

270 €

09:15 - 16:15 Uhr

Kurzbeschreibung
Der Begriff des Zugelassener Ausführers (ZA) ist mit Einführung des Unionszollkodex (UZK zum 1. Mai 2016 entfallen. Die bestehenden Bewilligungen wurden neu bewertet und ab 1. Mai 2019 durch die Bewilligung zur vereinfachten Zollanmeldung (Art. 166 UZK) ersetzt. Der Vorteil für Unternehmen ist, dass die Vorführung (die Gestellung) der Ausfuhrsendung beim Zoll oder die Beantragung der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes entfällt. Binnen weniger Minuten nach der Ausfuhranmeldung in ATLAS steht das Ausfuhrbegleitdokument zur Verfügung und die Ware kann versendet werden.
Für Unternehmen ist dies eine enorme Zeitersparnis und schafft Flexibilität im Versandprozess. Die Erteilung der Bewilligung ist an die Abgabe eines Fragenkatalogs geknüpft, der eine Vielzahl von Fragen enthält. Dieser Fragenkatalog unterscheidet sich nicht vom Fragenkatalog zum ZWB/AEO, es müssen nur nicht alle Fragen beantwortet werden.

Seit mehr als 10 Jahren können sich Unternehmen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ZWB/AEO zertifizieren lassen. Oft besteht die Meinung dass es sich hier um ein vereinfachtes Zollverfahren handelt. Aber der ZWB/AEO ist die Zertifizierung eines Unternehmens im Bereich Zoll, Sicherheit oder Zoll und Sicherheit.

Das Seminar soll Unterstützung bei der Entscheidung geben, ob für das Unternehmen eine Zertifizierung erforderlich ist, wenn ja wann es sinnvoll ist und wie die Voraussetzungen sichergestellt werden können.

Aber auch für bereits zertifizierte Unternehmen soll das Seminar die Anforderungen des Zolls aufzeigen, damit die von der Zollverwaltung geforderten Voraussetzungen auch auf Dauer gewährleistet werden können.

Denn an der Zertifizierung AEO hängen alle vereinfachten Verfahren!

Beide, das vereinfachte Zollverfahren und der AEO unterliegen einer permanenten Überwachung seitens des Zolls das s.g. Monitoring.

Ein wichtiger Bestandteil ist gemeinsam zu erarbeiten, wie die Voraussetzungen geschaffen werden müssen und wie weit sich Strukturen, Abläufe und interne Organisationen dadurch verändern und angepasst werden müssen.


Inhalt

  • Hintergrund Vereinfachte Zollanmeldung und ZWB/AEO kurz beleuchtet
  • Für welches Unternehmen ist eine Vereinfachte Zollanmeldung die richtige Lösung und für welches Unternehmen die Zertifizierung zum ZWB/AEO
  • Rechtliche Grundlagen zu beiden Verfahren
  • der Fragenkatalog
  • Was würde sich mit der Zertifizierung in Ihrem Unternehmen alles verändern?
    • Nur Kosten oder must have: welche Vorteile ergeben sich aus daraus?
  • Checkliste für die Antragstellung
  • Die Bewilligung: Folge-Prüfungen im 3-Jahres-Rhythmus/Monitoring
  • Diskussion

Entscheidungsträger und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die mit der Beantragung und der Überwachung der Bewilligung/Zertifizierung betraut sind oder werden sollen

Annett Weller
Telefon: +49 3741 214-3401
E-Mail: annett.weller@chemnitz.ihk.de

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