Gepr. Techn. Fachwirt/-in

Veranstaltungsdetails

Gepr. Techn. Fachwirt/-in

01.01.2030

01.01.2030

0 €

bei 8 Teilnehmern 6.300,00 €
bei 9 Teilnehmern 5.700,00 €
bei 10 Teilnehmern 4.900,00 €
bei 11 Teilnehmern 4.400,00 €
bei 12 Teilnehmern 3.950,00 €
Lernmittel: ca. 300,00 €
Prüfungsgebühr lt. gültiger Gebührenordnung: 600,00 €

Kurzbeschreibung
Geprüfter Technischer Fachwirt - der Lehrgang für Praktiker, die betriebswirtschaftliche Aufgaben in technisch orientierten Funktionsbereichen übernehmen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie über kaufmännisches oder technisches Grundlagenwissen verfügen.
Mit dem Abschluss zum Geprüften Technischen Fachwirt erreichen Sie eine Qualifikation, um in technisch geprägten Unternehmen an der Schnittstelle zwischen betriebswirtschaftlichen und produzierenden Unternehmensbereichen tätig zu werden.
Technische Fachwirte übernehmen Sachaufgaben wie Kostenkalkulationen oder die Erstellung von Angeboten, werden eigenverantwortlich bei der Organisation und Überwachung von Betriebsabläufen tätig, übernehmen Managementaufgaben und leiten Mitarbeiter an. Sie stellen sich auf neue Methoden und Strukturen der Produktion, Organisation und Personalführung ein und gestalten so den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mit.

Weiterbildung ist steuerlich meist absetzbar, informieren Sie sich.
Finanzieren Sie den Kurs mit dem Aufstiegs-BaföG und profitieren Sie von den verbesserten Förderkonditionen ab 1. August 2020. Sie können 50 % Zuschuss und 50 % Darlehen erhalten. Bei bestandener IHK-Prüfung werden 50 % des Darlehensbetrages erlassen also insgesamt maximal 75 % Förderung.


Inhalt

Mit dem Abschluss zum/zur Geprüften Technischen Fachwirt(in) werden die Teilnehmer befähigt, eine Schnittstellenfunktion zwischen betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen wahrzunehmen und somit die technisch-organisatorischen Veränderungen im Unternehmen mitzugestalten. Dafür erhalten die Teilnehmer im Lehrgang das erforderliche Wissen, um komplexe Sachverhalte einfach und punktgenau darzustellen. Als zukünftige Führungskräfte erwerben bzw. erweitern die Teilnehmer auch ihre kommunikativen Kompetenzen.

###1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung

###2. Technische Qualifikationen
- Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
- Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
- Fertigungs- und Betriebstechnik

###3. Handlungsspezifische Qualifikationen
- Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
- Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
- Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
- Führung und Zusammenarbeit

Die Teilnehmer und Dozenten dieses Lehrgangs bilden ergänzend zum Präsenzunterricht eine virtuelle Lerngruppe (Community). Sie haben dazu während des gesamten Lehrgangs Zugang zur IHK.Online-Akademie im Internet. Dort tauschen sie per E-Mail, Forum oder Dokumentenordner Nachrichten, Dokumente und andere den Lehrgang betreffende Informationen aus. Die Nutzung der IHK.Online-Akademie ist an jedem PC mit Internetzugang möglich und für Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich. Das Drucken von Dokumenten durch den Teilnehmer kann erforderlich sein.


Zulassungsvoraussetzungen

###Zur Prüfung in den Prüfungsteilen "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" oder "Technische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
##eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
##eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
##eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweist.
###Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
##den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
##in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes / einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben.

Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht,
dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

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