Geprüfte(r) Industriemeister(in) Metall inkl. Ausbildung der Ausbilder

Veranstaltungsdetails

Geprüfte(r) Industriemeister(in) Metall inkl. Ausbildung der Ausbilder

01.01.2030

01.01.2030

0 €

bei 10 Teilnehmern 6300,00 €
bei 11 Teilnehmern 6050,00 €
bei 12 Teilnehmern 5500,00 €
bei 13 Teilnehmern 5230,00 €
bei 14 Teilnehmern 4800,00 €
ab 15 Teilnehmer 4500,00 €
Prüfungsgebühr: 720,00 €

Kurzbeschreibung
Der Industriemeister Metall ist einer der beliebtesten Fachrichtungen unter den Meisterfortbildungen. Die Branche ist groß und die Unternehmen suchen gut qualifizierte Führungskräfte - auch in unserer Region.
Teilnehmen können engagierte Mitarbeiter, die sich zukünftig als Industriemeister Metall bewähren möchten. Industriemeister verbinden optimal ihre umfangreichen technischen Erfahrungen mit dem im Kurs erworbenen Wissen sowie Führungskompetenzen. Sie sind überwiegend im Produktionsbereich eingesetzt.

Der Kurs ab 27. Oktober 2022 wird berufsbegleitend durchgeführt und beinhaltet auch den berufs- und arbeitspädagogischen Teil.

Das Bundesland Sachsen zahlt erfolgreichen Meister-Absolventen einen Bonus von 1.000 Euro. Dadurch soll ein zusätzlicher Anreiz zur beruflichen Weiterbildung geschaffen werden.


Inhalt

Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Metall sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebstechnik - Fertigung - Montage" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie überwachen und optimieren Fertigungsprozesse, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Industriemeister Metall arbeiten im Unternehmen an den Schnittstellen zur Fertigung, Logistik und Planung.

###Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

###Handlungsspezifische Qualifikationen
###Handlungsbereich "Technik"
- Betriebstechnik
- Fertigungstechnik
- Montagetechnik
###Handlungsbereich "Organisation"
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
###Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement

###Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist nicht im Lehrgang enthalten. Die Aneignung dieser Qualifikationen soll in der Regel vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Die Teilnehmer und Dozenten dieses Lehrgangs bilden ergänzend zum Präsenzunterricht eine virtuelle Lerngruppe (Community). Sie haben dazu während des gesamten Lehrgangs Zugang zur IHK.Online-Akademie im Internet. Dort tauschen sie per E-Mail, Forum oder Dokumentenordner Nachrichten, Dokumente und andere den Lehrgang betreffende Informationen aus. Die Nutzung der IHK.Online-Akademie ist an jedem PC mit Internetzugang möglich und für Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich. Das Drucken von Dokumenten durch den Teilnehmer kann erforderlich sein.


Zulassungsvoraussetzungen

###Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
##eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
##eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
##eine mindestens vierjährige Berufspraxis

###Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
##das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
##in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Metall haben.

Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

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