Neuordnung des Ausbildungsberufs Industriekaufmann/-frau

Veranstaltungsdetails

Neuordnung des Ausbildungsberufs Industriekaufmann/-frau

10.06.2024 13:30 Uhr

10.06.2024 14:30 Uhr

Webinar

kostenfrei

Die Neuordnung des Ausbildungsberufs „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen. Der novellierte Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Im Rahmen der Informationsveranstaltung informieren wir über die wichtigsten Änderungen.

 

Was ist neu?

Neue Standardberufsbildpositionen

Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen werden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Diese sind wie nachfolgend aufgeführt während der gesamten Ausbildungszeit integrativ zu vermitteln:

  • Organisation des Ausbildungsbetriebes Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt

Über diese Positionen hinaus formuliert der Beruf spezifische Inhalte zu den Themen

  • digitale Geschäftsprozesse,
  • Kommunikation und Zusammenarbeit,
  • projektorientiertes Arbeiten sowie
  • internationale Handlungskompetenz.

Die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet (Dauer: 6 Monate) ist weiterhin vorgesehen.

Gestreckte Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird die „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte:

  • Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos.
  • Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach Absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.

Wichtig: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betriebliche und schulisch) darauf vorbereitet werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.

Weitere Informationen können Sie der veröffentlichten  Verordnung im Bundesgesetzblatt vom 15. März 2024  entnehmen. 

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

Die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der IHK Chemnitz, welche direkt als PDF-Datei unter www.ihk.de/chemnitz/agb abgerufen werden können, sind Bestandteil des Vertrages.

 

Datenschutzhinweis 

Die IHK Chemnitz, Straße der Nationen 25, 09111 Chemnitz, Telefon: 0371-6900-0, E-Mail: chemnitz@chemnitz.ihk.de ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. 

 

Die  Rechtsgrundlage  der  Verarbeitung  personenbezogener  Daten  bildet  die  Erfüllung  dieses Vertrages, dessen Vertragspartei die betreffende Person ist sowie der Bewertung des Vertrages oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgt (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO). Der Zugang zum Webinar erfordert zur Identifizierung des Vertragspartners die Angabe des Vor- und Nachnamens, welcher während des Webinars für alle Teilnehmer sichtbar ist. Bei der Nutzung der Chatfunktion wird neben dem Namen der Inhalt allen Teilnehmern angezeigt. 

 

Die eingesetzte Software ermöglicht die audiovisuelle Darstellung der Teilnehmer während des Webinars. Jeder Teilnehmer kann individuell über die Einstellungen an seinem Endgerät festlegen, inwiefern er hiervon (keinen) Gebrauch macht. Das Webinar wird durch die IHK Chemnitz nicht aufgezeichnet. Den Teilnehmern ist es untersagt, das Webinar eigenständig (auch nicht auszugsweise) aufzuzeichnen oder Bilder bzw. Screenshots hiervon anzufertigen. Der Chatverlauf wird nach Abschluss des Webinars gelöscht. 

 

Weitere datenschutzrechtliche Informationspflichten der IHK Chemnitz finden Sie unter www.ihk.de/chemnitz/datenschutz  

Claudia Liebe
Telefon: +49 3731 79865-5200
E-Mail: claudia.liebe@chemnitz.ihk.de

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