Geprüfte(r) Industriemeister(in) Metall

Veranstaltungsdetails

Geprüfte(r) Industriemeister(in) Metall

22.10.2024 17:00 Uhr

14.11.2026 21:00 Uhr

Industrie- und Handelskammer
Chemnitz
Regionalkammer Plauen

8800 €

bei 8 Teilnehmern: 8.800,00 €
bei 9 Teilnehmern: 8.100,00 €
bei 10 Teilnehmern: 7.600,00 €
bei 11 Teilnehmern: 7.200,00 €
(zzgl. Lernmittel und Prüfungsgebühr lt. gültiger Gebührenordnung, bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ist ein Preisangebot für Kleingruppen möglich)

Ein Einstieg ist noch bis 19.11.2024 möglich.
Dienstag und Donnerstag 17:00 - 21:00 Uhr, teilweise Sonnabend 08:00 - 13:00 Uhr

Kurzbeschreibung
Der Industriemeister übernimmt im modernen Betrieb veränderte Aufgaben. Bisher hatte er jedem Einzelnen seiner Mitarbeiter Arbeit zuzuweisen und die Ausführung zu überwachen. Künftig ist er eher ein Manager selbstverantwortlicher Teams und zuständig für die Lösung mittelfristiger Aufgaben in seinem Bereich. Beispiele für neue Aufgaben sind die "Ermittlung, Auswertung und der Bericht von Produktionskennzahlen", die "operative Umstellung von Entlohnung und Personalbeurteilung im Meisterbereich" oder die "Reintegration von Arbeitsvorbereitungs-Funktionen in die Fertigung". Die Ursachen für den Wandel der Berufsanforderungen liegen u. a. in der betrieblichen Gruppenarbeit und dem gestiegenen Facharbeiterniveau. Außerdem ist die Konkurrenz zwischen Meistern, Ingenieuren und Technikern um die Meisterpositionen gestiegen. Um der veränderten Situation gewachsen zu sein, muss der Meister eine umfassende Handlungskompetenz für die Bewältigung komplexer Aufgabenstellungen entwickeln.

Der traditionelle Bildungsgang reicht nicht mehr aus. Das dafür erforderliche Wissen kann nicht wie bislang vorgesehen in einem festgeschriebenen Lehrbuch nachgeschlagen werden. Vielmehr ist der Umgang mit dem aktuellen, verteilten und wandelbaren Wissen zu erlernen. Immer neue reale Situationen erfordern jeweils kreative Lösungen unter Nutzung spezifisch erkundeter Informationen. In neuen Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Industriemeister-Prüfung werden Kompetenzen zur Bewältigung "offener" Berufsanforderungen erlernt. Dabei werden die handlungsspezifischen Qualifikationen als Kombination technischer, organisatorischer und personalbezogener Inhalte angegangen. Aufgaben aus den betrieblichen Funktionsfeldern Fertigung, Montage und Instandhaltung kommen zum Tragen.

Inhalt

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich "Technik"
    • Betriebstechnik
    • Fertigungstechnik
    • Montagetechnik
  • Handlungsbereich "Organisation"
    • Betriebliches Kostenwesen
    • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
    • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsbereich "Führung und Personal"
    • Personalführung
    • Personalentwicklung
    • Qualitätsmanagement

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist nicht im Lehrgang enthalten. Die Aneignung dieser Qualifikationen soll in der Regel vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Die Teilnehmer und Dozenten dieses Lehrgangs bilden ergänzend zum Präsenzunterricht eine virtuelle Lerngruppe (Community). Sie haben dazu während des gesamten Lehrgangs Zugang zur IHK.Online-Akademie im Internet. Dort tauschen sie per E-Mail, Forum oder Dokumentenordner Nachrichten, Dokumente und andere den Lehrgang betreffende Informationen aus. Die Nutzung der IHK.Online-Akademie ist an jedem PC mit Internetzugang möglich und für Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich. Das Drucken von Dokumenten durch den Teilnehmer kann erforderlich sein.



Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

 

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

 

  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Metall haben.

Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Interessenten mit einem einschlägigen gewerblich/technischen Berufsabschluss und mehrjähriger Berufserfahrung oder ohne einschlägigen Berufsabschluss und langjähriger Berufserfahrung. Die Berufspraxis muss dem jeweils angestrebten Abschluss entsprechen.
Der Nachweis der Ausbildereignung (AdA) ist im Vorfeld zu erbringen.

Annett Weller
Telefon: +49 3741 214-3401
E-Mail: annett.weller@chemnitz.ihk.de

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