IHK-Online-Sprint "Hinweisgeberschutzgesetz"
19.11.2024 15:00 Uhr
26.11.2024 16:00 Uhr
Webinar
290 €
Gemäß § 4 Nr. 21 Bst. a Doppelbst. bb Umsatzsteuergesetz (UStG) sind die in Rechnung gestellten Leistungen umsatzsteuerfrei.
19., 21. und 26. November 2024, jeweils von 15:00 bis 16:00 Uhr
Planen Sie in Ihrem Unternehmen ein Hinweisgebersystem intern einzurichten? Dann sind Sie in diesem IHK-Online-Sprint genau richtig. Ab Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben bei gleichzeitigem Schutz der Hinweisgebenden Personen. In dem Kurs bekommen Sie eine Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz sowie Einblicke in die erfolgreiche Implementierung einer Meldestelle und die praktische Umsetzung von Hinweisen anhand konkreter Fälle. Der IHK-Online-Sprint umfasst drei Termine à 60 Minuten. Der Sprint erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz und dient somit als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.
Das Hinweisgeberschutzgesetz – Ihr Hinweisgebersystem als Meldestellenbeauftragte/r richtig nutzen
Modul 1: Gesetzlicher Rahmen & Rechtspflichten aus dem HinschG (60 Minuten)
Modul 2: Hinweisgebersystem im Compliance Management (60 Minuten)
Modul 3: Praktisches Hinweisgebermanagement (60 Minuten)
Die Zielgruppe sind Mitarbeitende, die in ihren Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten und betreuen, unabhängig von vorhandenen Vorerfahrungen, sowie Führungskräfte, Compliance- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche und Interne Revision, um eine ganzheitliche Sensibilisierung und erfolgreiche Implementierung sicherzustellen.
Team WeiterbildungTelefon: +49 241 4460-650E-Mail: wb@aachen.ihk.de
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