24SV0101 003
Dreieckskontrakte in der Supervision
28.10.2024 - 14 Uhr
28.10.2024 - 17 Uhr
Haus VilligstIserlohner Str. 2558239 SchwerteInternet: www.haus-villigst.de
Stefanie Keuntje02304 755-144Stefanie.Keuntje@institut-afw.de
Beitrag für Teilnehmende aus den beteiligten Landeskirchen:15 €
Supervision als Personalentwicklungsmodul ist hilfreich und besonders dann, wenn auch der/ die Vorgesetzte die Anliegen benennen kann. Gerade bei angeordneter Supervision muss es einen Dreieckskontrakt zwischen Supervisand*in, Vorgesetzten und Supervisor*in geben. Zu diesem Fachtag des Konvents sind Ämterleitungen und Superintendent*innen zu einem Austausch eingeladen, bei dem der Rahmen für ein solches Kontraktgespräch erläutert wird.
Die Veranstaltung ist ausschließlich für Mitglieder des Konvents für Supervision und Coaching.