Dieser Workshop bietet fachliche Unterstützung und Hilfestellung bei der Steuerung von Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX. Es werden die Grundzüge und die Leistungsgruppen des SGB IX noch einmal im Detail vorgestellt.
Nach geltender Rechtsprechung des BSG reicht es nicht mehr aus, wenn die Krankenkasse ihre Leistungen zur Teilhabe kennt. Sie muss auch die Leistungen der anderen Rehaträger nach dem SGB IX kennen, ohne im Detail die Voraussetzungen zur Leistungsbewilligung prüfen zu müssen.