Das SGB IX (Leistungen zur Teilhabe) wurde 2018 in wesentlichen Teilen modifiziert und an die Herausforderungen der Zukunft angepasst. Insbesondere in der Abgrenzung von Leistungsanträgen zu anderen
Leistungsträgern ergeben sich in der Praxis immer wieder neue Fragen. Nachdem der allgemeine Leistungsbereich zwischenzeitlich wesentliche Änderungen in der Praxis umgesetzt hat, sind die Möglichkeiten im
Bereich AU- und Krankengeldfallmanagement bisher vielfach ungenutzt geblieben.
Aus diesem Grunde sehen wir jetzt den richtigen Zeitpunkt, um den Rehaprozess im AU-Fallmanagement in
der Praxis aktiv voran zu bringen und die Mitarbeiter/innen der Krankenkassen hier zu unterstützen. Das kann
in einem speziellen Seminar nur für die Mitarbeiter/innen im AU- und Krankengeldfallmanagement deutlich
besser gelingen, als in den Seminaren, die bisher allgemein zum SGB IX angeboten wurden.