Krankenkassenfachwirt/in (KKFW) - staatlich anerkannt nach § 54 BBiG

Veranstaltungsdetails

Krankenkassenfachwirt/in (KKFW) - staatlich anerkannt nach § 54 BBiG

Die wichtigste Zielgruppe sind diejenigen Mitarbeiter/innen der Krankenkassen und der Verbände, die eine Abschlussprüfung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten erfolgreich abgelegt haben und aus Sicht der Krankenkasse oder des Verbandes auf eine eigenständige fallbezogene Arbeit und ganzheitliche Kundenbetreuung in gehobener Sachbearbeiterfunktion befähigt werden sollen.

Die entscheidende Zulassungsvoraussetzung besteht in einem erfolgreichen Berufsabschluss zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten. Bei einem vergleichbaren Berufsabschluss sollte eine mindestens 1,5 Jahre umfassende praktische Tätigkeit bei Krankenkassen oder deren Verbände absolviert worden sein. Die Teilnahme an der (sechsmonatigen) Vorbereitungszeit ist obligatorisch.

Die Fortbildung zur/zum Krankenkassenfachwirt/in (KKFW) baut auf den Kenntnissen und Fertigkeiten der Ausbildung auf und befähigt Sie zu verantwortungsvollen Tätigkeiten in gehobener Sachbearbeiterfunktion. Sie erstreckt sich auf eine Vorbereitungsphase und eine Seminarphase einschließlich Abschlussprüfung.

Die Fortbildung umfasst ausgewählte Fachthemen aus den Bereichen Leistungen, Versicherung und Finanzierung sowie Recht und Wirtschaft.

  • Arbeitsentgelt
  • Arbeitsrecht
  • Beitragseinzug
  • Besondere Personengruppen
  • BGB
  • Datenschutz/Strafrecht
  • Entgeltfortzahlung und Krankengeld in Sonderfällen/Krankengeldberechnung und Dauer des Anspruchs
  • Fallmanagement
  • Familienversicherung
  • Finanzplanung I (Gesundheitsfonds und Sozialausgleich)
  • Gesamtsozialversicherungsbeitrag
  • Grundlagen Betriebswirtschaft
  • Grundlagen Controlling
  • Grundlagen Marketing/Vertrieb
  • Interne Kommunikation
  • Krankenbehandlung
  • Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB III
  • Methodenkompetenz
  • Organisationsstrukturen und Prozesse
  • Personen ohne anderweitigen Anspruch im Krankheitsfall/Freiwillige Versicherung
  • Rehabilitation
  • Rentner und Rentenantragsteller
  • Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Unfallversicherung, Erstattungsansprüche
  • Versicherung und Leistungen bei Aufenthalt im Ausland
  • Versicherungspflicht Beschäftigter
  • Versorgungs- und Vertragsmanagement
  • Verwaltungsverfahren
  • Zahlungsweise von/Zugriff auf Geldleistungen
  • Anforderungen an Führungskräfte

 

Prüfungsanforderung

Die Prüfung zur/zum Krankenkassenfachwirt/in besteht aus 4 dreistündigen Klausuren und der mündlichen Prüfung. Sie schließt mit der Qualifikation Krankenkassenfachwirt/in ab.

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01.07.2024, 09:00 Uhr

01.04.2026, 16:40 Uhr

Die Vorbereitungsphase beginnt ab Juli eines Jahres und dauert bis Ende Dezember des gleichen Jahres. Sie ist in Form eines Selbststudiums mit Hilfe der obligatorischen Bearbeitung von zwei thematisch ausgewählten Vorbereitungsaufgaben zu absolvieren.

Die erste Vorbereitungsaufgabe wird in der Regel Anfang August veröffentlicht. Die zweite Vorbereitungsaufgabe wird nach Abgabe der ersten Aufgabe, voraussichtlich im Oktober bereitgestellt.

Im Januar des nächsten Jahres beginnt dann die Seminarphase im Umfang von rechnerisch zehn Seminarwochen, die als 1 oder 1,5 wöchige Abschnitte konzipiert sind. Sie endet einschließlich der mündlichen Abschlussprüfung nach 15 Monaten des Folgejahres.

Die Seminargebühr beträgt 12.350,00 €. Darin enthalten sind die Zusatzmaterialien, Vorbereitungs- und Studienaufgaben sowie die Prüfungsgebühren.

BKK Akademie GmbH
Am Alten Feld 30
Rotenburg an der Fulda

Irene Foltys-Harth, Tel.: 06623 84-3151, E-Mail: Foltys-HarthI@bkk-akademie.de

Carina Wolf, Tel.: 06623 84-3104, E-Mail: wolfc@bkk-akademie.de

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