Fachwirt/in für Management und Führung (FWMF) - staatlich anerkannt nach § 54 BBiG

Veranstaltungsdetails

Fachwirt/in für Management und Führung (FWMF) - staatlich anerkannt nach § 54 BBiG

Neben Mitarbeiter/innen, die in einem ersten Schritt bereits die Fortbildung zum/zur Krankenkassenfachwirt/in absolviert haben und die in einem zweiten Schritt für Führungsaufgaben qualifiziert werden sollen. Außerdem richtet sich das Seminar auch an diejenigen, die schon nach der Ausbildung für Führungsaufgaben qualifiziert werden sollen, ohne vorher die Fortbildung zum/zur Krankenkassenfachwirt/in zu absolvieren.

  • eine Ausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten (SoFa) oder einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen wurde,
  • nach der Ausbildung und bis zum Beginn der Seminarphase eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Sozialversicherung erworben wurde,
  • während der Vorbereitungszeit Brückenmodule im Umfang von rechnerisch 2 Seminarwochen an der BKK Akademie besucht werden, in denen Basisthemen, deren Kenntnis für den erfolgreichen Besuch des FWMF erforderlich sind, vermittelt werden (für Interessenten, die bereits die Prüfung zum/zur Krankenkassenfachwirt/in absolviert haben, ist der Besuch der Brückenmodule nicht erforderlich).

Gleichwertige anderweitig erworbene Bildungsinhalte können angerechnet werden. Die Teilnahme an einer (ca. viermonatigen) Vorbereitungszeit ist obligatorisch. In Zweifelsfällen entscheidet die BKK Akademie, ob eine Zulassung möglich ist.

Die Fortbildung zur/zum Fachwirt/in für Management und Führung (FWMF) umfasst drei übergeordnete Kompetenzbereiche. Zum einen werden Qualifikationen, die zur Unternehmenssteuerung erforderlich sind vermittelt (Management-Kompetenzen), zum anderen wird als weiterer Baustein Führungswissen erworben (Leadership-Kompetenzen). Beides wird in den dritten Kompetenzbereich eingebettet, der u. a. die gesundheits- und sozialpolitischen sowie gesundheitsökonomischen Rahmenbedingungen umfasst (Externer Handlungsrahmen).

Die Studieninhalte sind drei Kompetenzfeldern (KF1, KF2, KF3) zugeordnet. Jedes Kompetenzfeld ist Gegenstand einer Prüfungsklausur, die vierte schriftliche Prüfungsleistung ist die Erstellung eines Praxisberichtes.

 

Kompetenzfeld 1 - Externer Handlungsrahmen

  • Organisation und Verfassung der Krankenkassen, Aufsicht

  • Staats-und Verfassungsrecht

  • Rechtsschutz

  • Marketing

  • Sozial- und Gesundheitspolitik

  • Grundlagen der Gesundheitsökonomie

 

Kompetenzfeld 2 - Managementkompetenzen

  • Unternehmensführung

  • Strategieentwicklung

  • Controlling

  • Finanzplanung

  • Rechnungswesen (Haushaltswesen, Finanzbuchführung, Kosten- und Leistungsrechnung)

  • Projektmanagement

  • Prozessmanagement

  • Personalmanagement (inkl. Personalcontrolling)

 

Kompetenzfeld 3 - Führungskompetenzen

  • Arbeitsrecht (Rechte und Pflichten der Führungskraft, Zusammenarbeit mit der Personalvertretung)

  • Führungs- und Methodenkompetenzen

  • Führungstheorien und -konzepte

  • Rolle und Aufgaben der Führungskraft

  • Kontextfaktoren von Führung

  • Mitarbeitergespräche als Führungsinstrument

  • Verantwortung und Fürsorge für Mitarbeiter

  • Selbstmanagement

 

Prüfungsanforderung, Abschluss

Die Prüfung besteht aus drei Klausuren (von insgesamt neun Zeitstunden) und der individuellen Bearbeitung eines Projektes oder eines Sachverhaltes aus der Praxis der Krankenkasse mit der Vorlage eines Praxisberichts. Die Ergebnisse des Praxisberichtes sind auch im Rahmen einer mündlichen Prüfung zu präsentieren. Die Prüfung schließt mit der Qualifikation Fachwirt/in für Management und Führung ab.

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01.09.2024, 09:00 Uhr

30.11.2025, 16:40 Uhr

Die Präsenzseminare beginnen ab September mit 10 Seminarabschnitten und enden einschließlich der mündlichen Abschlussprüfung Ende November des Folgejahres. Die vorher obligatorisch zu besuchenden Brückenmodule für Teilnehmer, die keinen Abschluss als Krankenkassenfachwirt haben, sind entweder in Seminare des Krankenkassenfachwirtes im Frühjahr/Sommer integriert oder werden separat angeboten.

Die Seminargebühr beträgt 12.350,00 € inkl. Prüfungsgebühren. Für die Brückenmodule, obligatorisch nur für Personen ohne KKFW Abschluss, beträgt die Seminargebühr zusätzlich 2.844,00 €.

BKK Akademie GmbH
Am Alten Feld 30
Rotenburg an der Fulda

Michael Pilgram, Tel.: 06623 84 3115, E-Mail: PilgramM@bkk-akademie.de

Carina Wolf, Tel.: 06623 84-3104, E-Mail: wolfc@bkk-akademie.de

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