Im Rahmen von Aufsichtsprüfungen und durch Hinweise von Revisoren, kamen immer mehr Fälle zum
Vorschein, in denen bei den betroffenen Versicherten die Pflegebedürftigkeit auf einem Arbeitsunfall,
eine Berufskrankheit oder auf einem Versorgungsleiden zurückzuführen ist. Leider wurde das nicht immer von den Pflegekassen erkannt. Die Folge: Zahlungen von Leistungen, die eigentlich der entsprechende Unfallversicherungsträger hätte übernehmen müssen. Dabei ist das erfolgreiche Durchsetzen von Erstattungsansprüchen immer schwieriger, als eine im Vorfeld saubere Fallbearbeitung. Ziel des Seminars ist es, Pflegebedürftigkeit resultierend aus Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Versorgungsleiden innerhalb des Pflegegutachtens zu erkennen und die korrekte Zuständigkeit des Sozialversicherungsträgers zu Beginn des Falles festzulegen. Des Weiteren werden die Pflegeleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und im sozialen Entschädigungsrecht vermittelt. Sie stellen einen Ruhenstatbestand gegenüber den Leistungen des SGB XI dar.