Auszubildende mit Berufsschulpflicht (A)

Veranstaltungsdetails

Auszubildende mit Berufsschulpflicht (A)

Es finden 8 Vollzeitseminare von jeweils 2-wöchiger Dauer in den berufsschulfreien Zeiten statt, und zwar voraussichtlich im

 

1. Ausbildungsjahr die Abschnitte I, II und III,

2. Ausbildungsjahr die Abschnitte IV und V sowie

3. Ausbildungsjahr die Abschnitte VI, VII und VIII.

 

Die Seminarabschnitte I bis V umfassen jeweils ca. 70 Seminarstunden und die Seminarabschnitte VI bis VIII jeweils ca. 90 Seminarstunden.

 

In den Seminarabschnitten VI bis VIII werden die Teilnehmer/innen ggf. am Vortag anreisen und die beiden Samstage sind jeweils vormittags mit Unterricht belegt.

 

Auf Grund der zum Teil unterschiedlichen Berufsschulzeiten (insgesamt ca. 39 Wochen) in den einzelnen Bundesländern kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass Teilnehmer/innen vorübergehend oder auf Dauer das Seminar wechseln müssen.

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01.08.2024, 08:10 Uhr

31.07.2027, 15:50 Uhr

Die Ausbildungsdauer beträgt für alle Ausbildungsverhältnisse, die zum 1. August eines Jahres oder später beginnen, einheitlich 3 Jahre.

Für Auszubildende von Betriebskrankenkassen, die Gesellschafterinnen der BKK Akademie sind, werden keine Seminargebühren berechnet.

 

Für Auszubildende von Krankenkassen, die keine Gesellschafterinnen der BKK Akademie sind, betragen die Seminargebühren für die Seminarabschnitte I bis V 787,50 € pro Woche und für die Seminarabschnitte VI bis VIII 1012,50 € pro Woche.

BKK Akademie GmbH
Am Alten Feld 30
Rotenburg an der Fulda

Harald Kroppmanns, Tel.: 06623 84-3169, E-Mail: KroppmannsH@bkk-akademie.de

Lara Linß, Tel.: 06623 84-3102, E-Mail: LinssL@bkk-akademie.de

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