Unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung, die sich seit dem Urteil vom 06.05.2021 (IX ZR 72/20) im Wandel befindet werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt bzw. vertieft und aktualisiert, die zur selbstständigen und abschließenden Bewertung auch komplexer Fälle notwendig sind.