Im Gegensatz zum Kollektivvertrag wird beim Selektivvertrag ein Versorgungsvertrag zwischen einer einzelnen Krankenkasse und einzelnen Leistungserbringern oder Gruppen von Leistungserbringern geschlossen, zum Beispiel mit Arztnetzen, Medizinischen Versorgungszentren oder Managementgesellschaften. Auch die Satzungsleistungen sollen einzelne Krankenkassen voneinander abgrenzen und Mehrleistungen für Versicherte bringen.
Die 95 gesetzlichen Krankenkassen versichern mehr als 74 Millionen Menschen und stehen im harten Wettbewerb zueinander. Gerade im BKK – System werden vielfältige Ziele mit den Direktverträgen und Satzungsleistungen verfolgt.
Das Seminar bietet eine ideale Kommunikationsplattform, um sich mit Mitabeiterinnen und Mitarbeitern anderer Krankenkassen auszutauschen und so einen wertvollen Wissenstransfer zu ermöglichen. Dabei werden konkrete Selektivverträge und Satzungsleistungen betrachtet, bewertet, kalkuliert und Strategien für eine erfolgreiche Vertragsverhandlung und Umsetzung mit Leistungserbringern erläutert.