Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 ist das neue SGB XIV in Kraft getreten. Das neu geschaffene Sozialgesetzbuch umfasst Regelungen zum Recht der sozialen Entschädigung (ehemals BVG) sowie des Opferentschädigungsrechts (ehemals OEG). Treffen diese Leistungen auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, stellen sich in der Praxis zahlreiche Fragen, insbesondere im Hinblick auf das Widerspruchsverfahren. Hinweise hierzu gibt die Arbeitshilfe des GKV Spitzenverbandes. Doch wie ist die Arbeitshilfe unter Berücksichtigung der Regelungen zum Widerspruchsverfahren (SGB X, SGG) korrekt anzuwenden? Damit wollen wir uns im Rahmen eines offenen Austausches beschäftigen.