Die Prüfung der Leistung „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ erfolgt nicht schablonenhaft. Kommentierungen aus dem leistungsrechtlichen Rundschreiben des Spitzenverbandes der Pflegekassen vom 13. Februar 2018 geben Hinweise im Sinne einer gesicherten Beurteilung dieses Leistungsanspruchs. Die inhaltlichen Beurteilungen der entsprechenden Leistungsanträge sind verbunden mit immer mehr individuellen, kundenbezogenen Bedürfnissen, die weder im o. g. Rundschreiben noch in der Fachliteratur kommentiert sind.
Das BGH-Urteil vom 2. August 2018 verpflichtet Sozialversicherungsträger zu einer umfangreichen Auskunfts- und Beratungsverpflichtung – auch über das eigene Leistungsspektrum hinaus. Für die Beurteilung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bedeutet dies, über den Teller des SGB XI hinauszuschauen. Ansprüche nach dem SGB XII, SGB IX sowie nach kommunalen Angeboten sind denkbar.
Ziel dieses Workshops ist es, anhand von Praxisfällen sinnvolle Orientierungshilfen zur Beurteilung des Leistungsanspruches zu erarbeiten und die vollumfängliche Beratung Ihrer Kundinnen und Kunden zu ermöglichen.