Das Pflegestärkungsgesetz II definiert die Voraussetzungen zur rentenversicherungsrechtlichen Beurteilung einer Pflegeperson neu. Die Rentenversicherungsbeiträge richten sich seit 2017 nicht mehr nach der wöchentlichen Pflegezeit, sondern nach der Grundleistungsart des Pflegebedürftigen. Eine Versicherungspflicht zur Bundesagentur für Arbeit wurde grundsätzlich für Pflegepersonen, nicht nur für die, die sich in Pflegezeit befinden, eingeführt. Auch Änderungen im Unfallversicherungsschutz sind zu verzeichnen. Das Seminar beleuchtet die versicherungs- wie auch die beitragsrechtlichen Grundsätze und beschäftigt sich mit der Frage, warum die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Beihilfestellen nicht immer einfach ist.