Die korrekte Beurteilung der Arbeitsentgelteigenschaft ist für die Krankenkasse in vielen Bereichen von großer Bedeutung. Das Höhe des Arbeitsentgelts wirkt sich einerseits auf die Feststellung der Versicherungspflicht/-freiheit (regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, geringfügig entlohnte Beschäftigung) aus, andererseits bildet sie die Grundlage der Beitragsberechnung. Auch für die Berechnung des Krankengeldes wird das Arbeitsentgelt herangezogen.