Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurden zahlreiche Anpassungen im Begutachtungsverfahren vorgenommen. Damit verfolgt der Gesetzgeber eine klarere, thematische Trennung und erreicht eine detaillierte Ausformulierung einzelner Rechtsvorschriften. Zusammen mit den Inhalten des Gemeinsamen Rundschreibens vom 14. November 2023 wurde die bisher lückenhaft beschriebene Umsetzung der Bearbeitungs- und Begutachtungsfristen detaillierter ausformuliert.
Dennoch sind nicht alle Fragen geklärt. Gemeinsam werden die Ausführungen im Rundschreiben inhaltlich erarbeitet, um so aktuelle Sachverhalte besser beurteilen zu können. Im Anschluss haben alle Teilnehmenden die Möglichkeit, aktuelle Fallkonstellationen darzulegen, zu besprechen und eine gemeinsame Vorgehensweise abzustimmen.