In diesem Seminar werden Fragen zu den wieder in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommenen Versorgung mit Sehhilfen beantwortet.
Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz wurden die Sehhilfen - nach 15 Jahren „Abstinenz“ - wieder in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen nun erneut die Kosten von Sehhilfen übernommen werden. Dies wirft in der Praxis viele neue Fragen auf, für die wir gemeinsam mit einem erfahrenen Optikermeister ein fachkundige und rechtssichere Lösungen entwickeln.