Das Seminar bietet vertiefende Einblicke in die Funktionsweise des Morbi-RSA als zentraler Einnahmequelle der Krankenkassen und diskutiert aktuelle Entwicklungen mit ihren verteilungsmäßigen wie wettbewerblichen Wirkungen.
Im ersten Teil der Veranstaltung stehen neben den aktuellen Entwicklungen in den Ausgleichsjahren 2023 und 2024 die Neuerungen ab dem Ausgleichsjahr 2025.
Zunächst wird das Ergebnis des zum Seminarzeitpunktes vorliegenden Schlussbescheids für das Ausgleichsjahr 2023, der auch die Korrektur für das Ausgleichsjahr 2022 enthält, erörtert. Dabei stehen sowohl die Effekte, die sich seit der amtlichen Jahresrechnung 2023 ergeben haben, als auch eine Betrachtung der Effekte, die durch die letzte RSA-Reform durch das GKV-FKG zu beobachten sind, auf Ebene der Kassenarten im Mittelpunkt.
Aufbauend auf den Erkenntnissen, die für das Ausgleichsjahr 2023 gewonnen wurden, werden Implikationen für das Jahr 2024 getroffen: Ist mit Verschiebungen bei der finanziellen Bewertung einzelner Risikogruppen zu rechen und wie wirken diese ggf. auf Einzelkassen und Kassenarten?
Ab dem Jahr 2025 zeichnen sich im Rahmen des bereits vorliegenden Entwurfs des Klassifikationsmodells keine besonderen Veränderungen ab. Dennoch werden durch die laufende Gesetzgebung einzelne Aspekte ergeben, die die Zuweisungssituation bei den einzelnen Krankenkassen wesentlich beeinflussen können (z.B. Einführung Hybrid-DRG, Anpassung bzw. Abschaffung der DMP-Pauschale).
Zum Abschluss des ersten Seminarteils wird die gegenwärtige Situation bei der Durchführung der RSA-Prüfungen nach § 273 SGB V sowie § 20 RSAV betrachtet. Neben Versichertenzeiten und Morbitätsdaten werden nun auch die Datenmeldungen zum Risikopool in die Prüfungen mit einbezogen.
Im zweiten Teil des Seminars werden auch die wesentlichen Ergebnisse der im Frühjahr 2024 vorgelegten Gutachten des wissenschaftlichen Beirats bzw. des BAS vorgestellt. Thematisch geht es dabei um die Wirkungen der regionalen Merkmale, den Ausschluss von Risikogruppen über die sog. „Manipulationsbremse“ sowie eine Mehrjahresbetrachtung von Leistungsausgaben als zusätzliche Variablen im Klassikationsmodell. Neben den Bewertungen und Empfehlungen der Gutachter stehen dabei die potentiellen Auswirkungen im Hinblick auf die datentechnische Umsetzbarkeit sowie die Wettbewerbslage der Krankenkassen im Vordergrund. Mit Teilnehmern werden weitergehende Aspekte wie Strategieanfälligkeit und politische Positionierungen diskutiert.
Abschließend wird die Frage erörtert, wie die Gutachten im Zusammenhang mit der im Frühjahr 2025 erwarteten Gesamtevaluation sowie dem anstehenden Sondergutachten zum Krankengeld einzuordnen sind.