Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich aktuell: Wirkungsweisen, Verfahrensänderungen und Neuerungen 2025

Veranstaltungsdetails

Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich aktuell: Wirkungsweisen, Verfahrensänderungen und Neuerungen 2025

Workshop

MitarbeiterInnen in den Bereichen Haushalts- und Rechnungswesen, Finanzcontrolling sowie Verantwortliche anderer Bereiche, die Vorkenntnisse über den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich besitzen und vertiefende Einblicke in die Konzeption und Wirkungsweise des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) gewinnen wollen oder sich über die aktuellen Entwicklungen im und um den Morbi-RSA informieren wollen.

 

Das Seminar bietet vertiefende Einblicke in die Funktionsweise des Morbi-RSA als zentraler Einnahmequelle der Krankenkassen und diskutiert aktuelle Entwicklungen mit ihren verteilungsmäßigen wie wettbewerblichen Wirkungen.

Im ersten Teil der Veranstaltung stehen neben den aktuellen Entwicklungen in den Ausgleichsjahren 2023 und 2024 die Neuerungen ab dem Ausgleichsjahr 2025.

 

Zunächst wird das Ergebnis des zum Seminarzeitpunktes vorliegenden Schlussbescheids für das Ausgleichsjahr 2023, der auch die Korrektur für das Ausgleichsjahr 2022 enthält, erörtert. Dabei stehen sowohl die Effekte, die sich seit der amtlichen Jahresrechnung 2023 ergeben haben, als auch eine Betrachtung der Effekte, die durch die letzte RSA-Reform durch das GKV-FKG zu beobachten sind, auf Ebene der Kassenarten im Mittelpunkt.

 

Aufbauend auf den Erkenntnissen, die für das Ausgleichsjahr 2023 gewonnen wurden, werden Implikationen für das Jahr 2024 getroffen: Ist mit Verschiebungen bei der finanziellen Bewertung einzelner Risikogruppen zu rechen und wie wirken diese ggf. auf Einzelkassen und Kassenarten?

 

Ab dem Jahr 2025 zeichnen sich im Rahmen des bereits vorliegenden Entwurfs des Klassifikationsmodells keine besonderen Veränderungen ab. Dennoch werden durch die laufende Gesetzgebung einzelne Aspekte ergeben, die die Zuweisungssituation bei den einzelnen Krankenkassen wesentlich beeinflussen können (z.B. Einführung Hybrid-DRG, Anpassung bzw. Abschaffung der DMP-Pauschale).

 

Zum Abschluss des ersten Seminarteils wird die gegenwärtige Situation bei der Durchführung der RSA-Prüfungen nach § 273 SGB V sowie § 20 RSAV betrachtet. Neben Versichertenzeiten und Morbitätsdaten werden nun auch die Datenmeldungen zum Risikopool in die Prüfungen mit einbezogen.

 

Im zweiten Teil des Seminars werden auch die wesentlichen Ergebnisse der im Frühjahr 2024 vorgelegten Gutachten des wissenschaftlichen Beirats bzw. des BAS vorgestellt. Thematisch geht es dabei um die Wirkungen der regionalen Merkmale, den Ausschluss von Risikogruppen über die sog. „Manipulationsbremse“ sowie eine Mehrjahresbetrachtung von Leistungsausgaben als zusätzliche Variablen im Klassikationsmodell. Neben den Bewertungen und Empfehlungen der Gutachter stehen dabei die potentiellen Auswirkungen im Hinblick auf die datentechnische Umsetzbarkeit sowie die Wettbewerbslage der Krankenkassen im Vordergrund. Mit Teilnehmern werden weitergehende Aspekte wie Strategieanfälligkeit und politische Positionierungen diskutiert.

 

Abschließend wird die Frage erörtert, wie die Gutachten im Zusammenhang mit der im Frühjahr 2025 erwarteten Gesamtevaluation sowie dem anstehenden Sondergutachten zum Krankengeld einzuordnen sind.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen neben den aktuellen Entwicklungen in den Ausgleichsjahren 2022 und 2023 die Neuerungen im Klassifikationsmodell des Morbi-RSA für das Ausgleichsjahr 2024.

 

Zum Seminarzeitpunkt werden mit dem Schlussbescheiden für das Ausgleichsjahr 2022 die Zuweisungen an die Krankenkassen nach 2021 zum zweiten Mal unter Berücksichtigung der Reformelemente aus dem Gesetz für einen fairen Kassenwettberb in der GKV (GKV-FKG) berechnet worden sein. Die Ergebnisse des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass sich hieraus teilweise nicht erwartete Effekte bei den Krankenkassen eingestellt haben.

 

Zudem ist damit zu rechnen, dass auch in diesem Jahr wieder Korrekturbeträge aus RSA-Prüfungen an die Krankenkassen zurückverteilt werden. Usachen und Verteilungswirkungen hierzu werden dargestellt.

Für die Jahre 2023 und 2024 ergeben sich aus der jährlichen Überarbeitung der Festlegung zum Klassifikationsmodell durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Änderungen, die sich kassenindividuell mit positiven oder negativen Effekten niederschlagen. Insbesondere Anpassungen des Regionalfaktors im Morbi-RSA wirken sich für einzelne Landkreise erheblich aus, wie die bisher gesammelten Erfahrungen gezeigt haben.

 

Darüber hinaus bietet das Seminar einen Überblick über anstehende Gutachten zu einzelnen Themenbereichen des Morbi-RSA. So sollte das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats zum Regionalfaktor zum Jahreswechsel 2023/2024 beim BAS vorliegen. Auch Forderungen, die nach der FKG-Reform von einzelnen Krankenkassen bzw. Kassenarten im Hinblick auf eine Weiterentwicklung des Verfahrens erhoben wurden, werden im Rahmen der Veranstaltung kritisch bewertet.

Martin Richter und Dr. Thomas Schepp

1399651

04.12.2024, 13:25 Uhr

05.12.2024, 13:15 Uhr

1 Tag

394,00 €

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Am Alten Feld 30
Rotenburg an der Fulda

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