Das Pflegestärkungsgesetz II definiert die Voraussetzungen zur rentenversicherungsrechtlichen Beurteilung einer Pflegeperson neu. Die Rentenversicherungsbeiträge richten sich seit 2017 nicht mehr nach der wöchentlichen Pflegezeit, sondern nach der Grundleistungsart des Pflegebedürftigen. Eine Versicherungspflicht zur Bundesagentur für Arbeit wurde grundsätzlich für Pflegepersonen, nicht nur für die, die sich in Pflegezeit befinden, eingeführt.
Das Seminar richtet sich an Kundenberater/Führungskräfte, welche Spezialfälle zu dem Thema entweder schon gelöst haben oder deren Lösung noch offen ist. Das Seminar soll – ggf. auch durch Lösung in dem Seminar durch die Teilnehmer selbst – dazu führen, in Spezialfällen ein Ergebnis zu erzielen. Dabei kann es auch um Probleme beim Erfassen in Ihrem System gehen.